Galaxien  

Eigene Beobachtung

Größere Version
Die Andromedagalaxie im Fernrohr bei 50×.

Wann: Herbst

Wo: Im Sternbild Andromeda.

Wie: Mit geübtem Auge auch ohne Hilfsmittel, im Fernglas länglicher Nebelfleck. Im Teleskop ein großer ovaler Nebel mit hellem Kern bei ca. 50-facher Vergrößerung. Ein dunkler Himmel weitab von Städten ist wichtig.

Buchempfehlung

Der Starhopper

20 Himmelstouren für Hobby-Astronomen

20 Spaziergänge zu den schönsten Objekten am Himmel, mit Karten und Praxistipps.

288 Seiten, Softcover, 24cm × 17cm, durchgehend farbig, ISBN 978-3-938469-23-1, September 2008 (1. Auflage), 19,90 Euro

    

Galaxien sind Milchstraßen, die wir aus großer Entfernung sehen. Die Abstände zur Erde belaufen sich nun nicht mehr auf Lichtjahre (nächste Sterne), einige 100 Lichtjahre (Doppelsterne), einige tausend Lichtjahre (Sternhaufen und Nebel) oder einige zehntausend Lichtjahre (Kugelsternhaufen), sondern mehrere Millionen Lichtjahre.

Nach ihrem Aussehen klassifiziert man die Galaxien in elliptische, linsenförmige, spiralförmige oder unregelmäßige Systeme. Auf Fotos sind besonders die Spiralstrukturen eindrucksvoll, daneben sieht man blaue Flecken (junge Sternhaufen) und rote Flecken (Gasnebel). Die Andromedagalaxie ist eine andere Milchstraße. Zweieinhalb Millionen Jahre ist das Licht von dieser Galaxie zu uns unterwegs, man stelle sich vor wie die Erde aussah, als diese Strahlung ausgesandt wurde!

Die Andromedagalaxie ist ein gewaltiges Sternsystem wie unsere eigene Milchstraße. Sie beinhaltet alles, was zu einer Galaxie gehört: einige Milliarden Sterne, Sternhaufen, Gasnebel, Kugelsternhaufen. Das alles ist so weit entfernt, dass es zu einem Nebel verschwimmt. Es gibt Milliarden weitere Galaxien am Himmel in größerer Entfernung.

 
Die Inhalte dieser Seite, auch einzelne Passagen und Abbildungen, sind urheberrechtlich geschützt. Diese dürfen nicht auf andere Internetseiten kopiert, auf Datenträgern verbreitet, in ausgedruckter Form weitergegeben oder öffentlich vorgeführt werden. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.